Diese Antwort erhielt ich heute über die Rechtslage in Österreich:
Sehr geehrter Herr Dr. Immerheiser!
Folgende Regeln sind auf das Fahrzeug in Österreich anzuwenden.
Entscheidend ist hier die Bauartgeschwindigkeit!
Bauartgeschwindigkeit: bis 10 km/h:
als Fuhrwerke im Sinne § 1 Abs. 2 lit. a KFG definiert
dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden
keine Helmpflicht mehr!
kein Kennzeichen
keine Haftpflichtversicherung
Alterslimit: 16 Jahre
kein Mopedausweis
10 km/h-Zeichen
Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h:
als Motorfahrrad definiert
dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden
Helmpflicht
Haftpflichtversicherung
Kennzeichen
Alterslimit: 16 Jahre
Mopedausweis: 16 - bis 24 Jahre
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Hufnagel
Referat Recht
R / gh / 824
Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
ARBÖ-Generalsekretariat
A-1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Telefon +43 1 891 21-207 DW
Fax +43 1 891 21-281 DW
Internet: www.arboe.at
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenSehr geehrter Herr Dr. Immerheiser!
Folgende Regeln sind auf das Fahrzeug in Österreich anzuwenden.
Entscheidend ist hier die Bauartgeschwindigkeit!
Bauartgeschwindigkeit: bis 10 km/h:
als Fuhrwerke im Sinne § 1 Abs. 2 lit. a KFG definiert
dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden
keine Helmpflicht mehr!
kein Kennzeichen
keine Haftpflichtversicherung
Alterslimit: 16 Jahre
kein Mopedausweis
10 km/h-Zeichen
Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h:
als Motorfahrrad definiert
dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden
Helmpflicht
Haftpflichtversicherung
Kennzeichen
Alterslimit: 16 Jahre
Mopedausweis: 16 - bis 24 Jahre
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Hufnagel
Referat Recht
R / gh / 824
Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
ARBÖ-Generalsekretariat
A-1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Telefon +43 1 891 21-207 DW
Fax +43 1 891 21-281 DW
Internet: www.arboe.at