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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Diese Antwort erhielt ich heute über die Rechtslage in Österreich:

Sehr geehrter Herr Dr. Immerheiser!
Folgende Regeln sind auf das Fahrzeug in Österreich anzuwenden.
Entscheidend ist hier die Bauartgeschwindigkeit!

Bauartgeschwindigkeit: bis 10 km/h:
als Fuhrwerke im Sinne § 1 Abs. 2 lit. a KFG definiert
dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden
keine Helmpflicht mehr!
kein Kennzeichen
keine Haftpflichtversicherung
Alterslimit: 16 Jahre
kein Mopedausweis
10 km/h-Zeichen

Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h:
als Motorfahrrad definiert
dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn verwendet werden
Helmpflicht
Haftpflichtversicherung
Kennzeichen
Alterslimit: 16 Jahre
Mopedausweis: 16 - bis 24 Jahre

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Hufnagel
Referat Recht
R / gh / 824

Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
ARBÖ-Generalsekretariat
A-1150 Wien, Mariahilfer Straße 180
Telefon +43 1 891 21-207 DW
Fax +43 1 891 21-281 DW
Internet: www.arboe.at
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Gelöscht - Thumbnail von PeCeBu PeCeBu - 11.09.08 21:42 Uhr Klicks:40
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