Hallo
In §54 Stvzo steht,dass Blinker montiert werden dürfen,wenn sie den Vorschriften entsprechen . Das heißt unter anderem: paarweise vorne und hinten ,sowie mit den dort angegebenen Abständen ,richtiger Frequenz,Überwachungsmöglichkeit,Rundumsichtbarkeit...
Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, sind es dann Fahrtrichtungsanzeiger im Sinne des Gesetzes.
Gruß Christof
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Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, sind es dann Fahrtrichtungsanzeiger im Sinne des Gesetzes.
Gruß Christof