Hallo zusammen,
ich hatte mich mal vor ca.4 Wochen bei der DB informiert, laut deren Ausage ist jedes Fahrrad was einen Motor hat ,egal ob Elektro oder Verbrennung, von der Beförderung ausgeschlossen.
Auch das Betreten eines Bahnhofes mit einem Fahrrad mit Motor ist untersagt, wurde mir mitgeteilt.
Auf Fernstrecken kann jedoch ein E-Bike wenn es vepackt ist als Sondergepäck aufgegeben werden.(ca 26 Euro)
Die Beförderungsbedingungen hatte mir man auch mitgegeben.
Hier ein Link:
Hinweis auf Seite 15 (8.2), und Seite 60 (2.3)
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB87737-gesamtdatei_fassung_07_03_2011.pdf
GruĂź
Valentin
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich hatte mich mal vor ca.4 Wochen bei der DB informiert, laut deren Ausage ist jedes Fahrrad was einen Motor hat ,egal ob Elektro oder Verbrennung, von der Beförderung ausgeschlossen.
Auch das Betreten eines Bahnhofes mit einem Fahrrad mit Motor ist untersagt, wurde mir mitgeteilt.
Auf Fernstrecken kann jedoch ein E-Bike wenn es vepackt ist als Sondergepäck aufgegeben werden.(ca 26 Euro)
Die Beförderungsbedingungen hatte mir man auch mitgegeben.
Hier ein Link:
Hinweis auf Seite 15 (8.2), und Seite 60 (2.3)
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB87737-gesamtdatei_fassung_07_03_2011.pdf
GruĂź
Valentin