Hallo Reiner,
genau wie Du es schon beschrieben hast,hat man es mir bei der Polizei erklärt.
Diese sagten mir auch das Leichtmofas auch dazu zählen,weil auch ein Kfz.
Bei meiner Versicherung habe ich auch mal nachgefragt,und die sagte mir das sie sich bei einem Schaden verweigern kann,wenn eine nicht angemessene Bereifung vorhanden ist.
Selbst die Krankenkasse kann im Schadensfall Geld zurückfordern.
Alles wird als Grobfahrlässig ausgelegt.
lg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierengenau wie Du es schon beschrieben hast,hat man es mir bei der Polizei erklärt.
Diese sagten mir auch das Leichtmofas auch dazu zählen,weil auch ein Kfz.
Bei meiner Versicherung habe ich auch mal nachgefragt,und die sagte mir das sie sich bei einem Schaden verweigern kann,wenn eine nicht angemessene Bereifung vorhanden ist.
Selbst die Krankenkasse kann im Schadensfall Geld zurückfordern.
Alles wird als Grobfahrlässig ausgelegt.
lg