Nach dem 30.03.1965 Geborene brauchen zum Führen eines Mofas, wozu auch unser Möfchen gehört, eine Prüfbescheinigung. Besitzen sie einen Führerschein, benötigen sie keine Prüfbescheinigung.
Wer also vor dem 30.05. 1965 geboren ist, braucht weder eine Prüfbescheinigung noch einen Führerschein.
Ich führe nur die vorgeschriebenen Papiere mit, wie ABE und Versicherungsnachweis.
Unabhängig von den Möfchen-Papieren, ist laut Gesetz der Personalausweis ständig mitzuführen.
Also must du diese drei Dinge immer mitführen, wenn du mit dem Möfchen unterwegs bist, mehr nicht.
Wenn die Polizei mir sagt, ich müsste einen Helm tragen, so ist sie in der Beweispflicht und sagen können in welchem Gesetz das steht, das aber können sie nicht. Wichtig ist nur, dass man mit ihnen freundlich redet, dann lösen sich, in den meisten Fällen, alle Probleme von selbst.
Dann muss man nicht zig Gesetzeskopien mitführen.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenWer also vor dem 30.05. 1965 geboren ist, braucht weder eine Prüfbescheinigung noch einen Führerschein.
Ich führe nur die vorgeschriebenen Papiere mit, wie ABE und Versicherungsnachweis.
Unabhängig von den Möfchen-Papieren, ist laut Gesetz der Personalausweis ständig mitzuführen.
Also must du diese drei Dinge immer mitführen, wenn du mit dem Möfchen unterwegs bist, mehr nicht.
Wenn die Polizei mir sagt, ich müsste einen Helm tragen, so ist sie in der Beweispflicht und sagen können in welchem Gesetz das steht, das aber können sie nicht. Wichtig ist nur, dass man mit ihnen freundlich redet, dann lösen sich, in den meisten Fällen, alle Probleme von selbst.
Dann muss man nicht zig Gesetzeskopien mitführen.
Gruß
Werner