Hallo Andy,
nach den Aussagen im Juraforum kannst du mit einer Prüfbescheinigung weiter mit der Saxonette fahren.
Du musst nur noch klären, ob die in der DDR erworbene Prüfbescheinigung, nach heute in Deutschland geltendem Recht, nicht doch ein Führerschein ist, weil du von Motorrad sprichst und dafür ist in D ein FS nötig, Prüfbescheinigung reicht nicht.
In Juraforum heißt es:
Wer nach März 1965 geboren ist und sein Mofa unter mitführen des Führerscheins gefahren hat, darf beim FS-Entzug auch das Mofa (Saxonette) nicht mehr fahren.
Wer vor März 1965 geboren ist, oder einer der danach geboren ist und eine Prüfbescheinigung hat, darf auch beim FS-Entzug das Mofa weiter fahren, da eine Prüfbescheinigung nicht gleichzusetzte ist mit einem Führerschein.
So die Aussage von Juristen. Verzwickter geht’s nimmer!!!
Aber schaut selbst:
http://www.juraforum.de/forum/betaeubungsmittelrecht/fuehrerschein-futsch-darf-ich-mofa-fahren-72523
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierennach den Aussagen im Juraforum kannst du mit einer Prüfbescheinigung weiter mit der Saxonette fahren.
Du musst nur noch klären, ob die in der DDR erworbene Prüfbescheinigung, nach heute in Deutschland geltendem Recht, nicht doch ein Führerschein ist, weil du von Motorrad sprichst und dafür ist in D ein FS nötig, Prüfbescheinigung reicht nicht.
In Juraforum heißt es:
Wer nach März 1965 geboren ist und sein Mofa unter mitführen des Führerscheins gefahren hat, darf beim FS-Entzug auch das Mofa (Saxonette) nicht mehr fahren.
Wer vor März 1965 geboren ist, oder einer der danach geboren ist und eine Prüfbescheinigung hat, darf auch beim FS-Entzug das Mofa weiter fahren, da eine Prüfbescheinigung nicht gleichzusetzte ist mit einem Führerschein.
So die Aussage von Juristen. Verzwickter geht’s nimmer!!!
Aber schaut selbst:
http://www.juraforum.de/forum/betaeubungsmittelrecht/fuehrerschein-futsch-darf-ich-mofa-fahren-72523
Gruß
Werner