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Allgemeines Quasselforum
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Zuerst hatte ichbei dem Beitrag an Fake gedacht, och es scheint wahr zu sein.
https://www.morgenpost.de/berlin/article211284983/Kettensaegenmotor-am-Damenrad-Polizei-stoppt-Tuning-Opa.html
Was man so alles mit Motoren basteln kann, wenn man kreativ ist und die Fähigkeiten hat, finde ich schon erstaunlich. Nur mit der Legalität scheint es bei dem obigen Bauvorhaben nicht zu stimmen.
Gruß
Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenhttps://www.morgenpost.de/berlin/article211284983/Kettensaegenmotor-am-Damenrad-Polizei-stoppt-Tuning-Opa.html
Was man so alles mit Motoren basteln kann, wenn man kreativ ist und die Fähigkeiten hat, finde ich schon erstaunlich. Nur mit der Legalität scheint es bei dem obigen Bauvorhaben nicht zu stimmen.
Gruß
Herbert
Herbert, bei Youtube findest du jede Menge solcher "Basteleien"!! Legal ist so was bei uns nicht!!!
Gruß Bernd
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGruß Bernd
Ja das ist leider so in unserem bürokratisch diktiertem Land! Da brauchst für alles was sich mit einem Antrieb gleich welcher Art eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung!
Da ich diese Geschichte aber doch zum schmunzeln finde frage ich mal mit einem Schmunzeln: Darf ich bei meiner Saxonette eine andere Klingel hinbauen? Oder erlischt dann auch die Betriebserlaubnis?
Liebe Grüße Norbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDa ich diese Geschichte aber doch zum schmunzeln finde frage ich mal mit einem Schmunzeln: Darf ich bei meiner Saxonette eine andere Klingel hinbauen? Oder erlischt dann auch die Betriebserlaubnis?
Liebe Grüße Norbert
... auch dafür gibt es Vorschriften
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__64a.html
Gruß
Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__64a.html
Gruß
Herbert
Herbert, jetzt bin ich aber richtig platt! Dann wird das also nichts! Weil ich habe kürzlich bei einer Radlerin ein mit Druckluft betriebenes Horn am Radl gesehen!
Liebe Grüße Norbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenLiebe Grüße Norbert
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