Ein Leichtmofa muss bestimmte Kriterien erfüllen
Die Anlage zur Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) definiert die Bedingungen, zu welchen ein Fahrrad mit Hilfsmotor entsprechend zulassungsfähig ist.
So darf der Hubraum des Verbrennungsmotors nicht mehr als 30 cm3 betragen. Darüber hinaus ist die Leistung des Motors auf maximal 0,50 kW begrenzt. Dies entspricht ca. 0,68 PS. Die erlaubte Geräuschentwicklung des Aggregats ist mit maximal 65 dBa reglementiert.
Es gibt sogar ein Gesetz dafür ... upppps ..
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDie Anlage zur Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) definiert die Bedingungen, zu welchen ein Fahrrad mit Hilfsmotor entsprechend zulassungsfähig ist.
So darf der Hubraum des Verbrennungsmotors nicht mehr als 30 cm3 betragen. Darüber hinaus ist die Leistung des Motors auf maximal 0,50 kW begrenzt. Dies entspricht ca. 0,68 PS. Die erlaubte Geräuschentwicklung des Aggregats ist mit maximal 65 dBa reglementiert.
Es gibt sogar ein Gesetz dafür ... upppps ..