Ja lieber Andreas,
normaler Weise (so glaube ich da ich beruflich keine TK-Schäden ,sondern nur F,LW,ST und Gebäudeschäden bearbeitet habe) wird wohl nur der Zeit-nicht aber der Neuwert ersetzt!
Ähnlich wie bei Pelzmänteln kann von einschlägigen Geschäften,oder Reparaturwerkstätten ein ZW-Gutachten hierzu dienen.Dieses Gutachten sollte aber ein Erstellungdatum vor dem Schadetag haben,da es ansonsten als Gefälligkeitsgutachten gewertet wird.
Ein normales Fahrrad hingegen zählt zum Hausrat der wenn keine Unterversicherung zum Neuwert ersetzt wird wenn es anlässlich eines Kellerbrandes untergeht.
Das Möfchen zählt nicht als Fahrrad,sondern als Kraftrad und ist den Kraftfahrzeugen zu geordnet für die es eben die Vollkasko,oder die Teilkaskoversicherung gibt die man bei Erwerb abschließen kann.
Da sich seit meinem Renntierbeginn aber vieles geändert hat,würde ich zweckmäßiger Weise den entsprechenden VR diesbezüglich anschreiben und um schriftliche Auskunft bitten.
Telefonische,oder mündliche Auskünfte müssen nicht immer richtig sein,und deshalb lieber in Schriftform da falls mal proßesiert wir der eigene RA weiß was gesagt/vereinbart wurde.
Gruß Bernhard
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registrierenschaut mal in meiner galerie unter brantopfer ist kein lustig sowas
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15.01.10 19:09 Uhr
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ja hatte so eine blöde nachbarin die hatte erst den hof dann 2 mal den keller in brand gesetzt jetzt kommt eine gerichtsverhandelung und ich weiß jetzt schon das ich nix wiederbekomme weil sie nix hatt
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