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Allgemeines Quasselforum

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Neustadt - Hercules-Saxonette in Brand gesetzt - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 11.01.10 18:01 Uhr Klicks:52
Hallo zusammen,

hier findet ihr den Bericht (ganz unten)
http://www.luaktiv.de/scripts/cms_rnnews/news.php?id=19768


Gruß

Herbert
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Na Herbert,
in Berlin brennen fast jede Nacht Autos da wundert es mich nicht wenn ein abgestelltes Möfchen angesteckt wird!

Gruß Bernhard
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Moin,
das heisst um Neustadt einen grossen Bogen machen...
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Oders Möfchen liebevoll in Keller tragen,und nicht frierend draußen rumstehen lassen!!!
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Moin,
Bernhard warum wills du dein Möfchen in Neustadt in den Keller tragen, ist da nich ein bissken weit? Der gute mann hat sich schon mal an der Bäckerei angestellt für frische Schrippen und dann so was...
Aber mal ernst, ist sowas mit versichert?
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Wenn eine TK für das Möfchen abgeschlossen wurde,ja!
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Gelöscht - Thumbnail von ... ... - 11.01.10 20:52 Uhr Klicks:40
Gelöscht von ...
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Er will mich wohl verhohnepiepeln was???

Aber daraus wird nischt!!!
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Gelöscht - Thumbnail von ... ... - 11.01.10 21:18 Uhr Klicks:41
Gelöscht von ...
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Hallo Ihr,

na was gut das es nicht in dem Neustadt in Holstein war,
sonst würde ich ja jetzt Angst um mein Möfchen haben müssen!
Fiese Vandalen!

Grüße, Sven
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Hallo Bernhard,

als Inseider habe ich eine Frage an dich, die vielleicht auch die anderen Forumsmitglieder interessieren könnte:
habe für meine Sparta eine TK abgeschlosen. Was wird denn bei o.g. Fall ersetzt? Zeitwert? Und wenn, wie ist dieser nachzuweisen?
Lieben Gruß aus Bielefeld!
Andreas
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Ja lieber Andreas,
normaler Weise (so glaube ich da ich beruflich keine TK-Schäden ,sondern nur F,LW,ST und Gebäudeschäden bearbeitet habe) wird wohl nur der Zeit-nicht aber der Neuwert ersetzt!

Ähnlich wie bei Pelzmänteln kann von einschlägigen Geschäften,oder Reparaturwerkstätten ein ZW-Gutachten hierzu dienen.Dieses Gutachten sollte aber ein Erstellungdatum vor dem Schadetag haben,da es ansonsten als Gefälligkeitsgutachten gewertet wird.

Ein normales Fahrrad hingegen zählt zum Hausrat der wenn keine Unterversicherung zum Neuwert ersetzt wird wenn es anlässlich eines Kellerbrandes untergeht.

Das Möfchen zählt nicht als Fahrrad,sondern als Kraftrad und ist den Kraftfahrzeugen zu geordnet für die es eben die Vollkasko,oder die Teilkaskoversicherung gibt die man bei Erwerb abschließen kann.

Da sich seit meinem Renntierbeginn aber vieles geändert hat,würde ich zweckmäßiger Weise den entsprechenden VR diesbezüglich anschreiben und um schriftliche Auskunft bitten.

Telefonische,oder mündliche Auskünfte müssen nicht immer richtig sein,und deshalb lieber in Schriftform da falls mal proßesiert wir der eigene RA weiß was gesagt/vereinbart wurde.


Gruß Bernhard
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schaut mal in meiner galerie unter brantopfer ist kein lustig sowas
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Gelöscht - Thumbnail von ... ... - 15.01.10 19:09 Uhr Klicks:26
Gelöscht von ...
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ja hatte so eine blöde nachbarin die hatte erst den hof dann 2 mal den keller in brand gesetzt jetzt kommt eine gerichtsverhandelung und ich weiß jetzt schon das ich nix wiederbekomme weil sie nix hatt
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