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Allgemeines Quasselforum

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Forum - Thumbnail von EisFrei EisFrei Administrator - 05.04.10 18:22 Uhr Klicks:39
Nabend,

wie es aussieht, kommt eine Alterseinstufung fĂĽr deutsche Internetseiten.
Zitat:

Wenn ein Anbieter sich dafür entscheidet, dass sein Angebot ab 12 Jahre geeignet ist, muss er dafür sorge tragen, dass kein einziger Satz, kein Foto und kein verlinkter Inhalt gegen die Kriterien für eine Einstufung ab 12 Jahre spricht. Die Kriterien sind äusserst schwammig formuliert und für jeden, der kein Experte auf diesem Gebiet ist, kaum umzusetzen. Ein Beispiel für eines der Kriterien ist “Beeinträchtigung der gemeinschaftsfähigen Persönlichkeitsentwicklung”, was so ziemlich alles sein kann, aber auch nichts. Wer die Einstufung nach Meinung der KJM zu niedrig vornimmt, kann Strafen von mehreren Hunderttausend Euro auferlegt bekommen.

http://www.vzlog.de/2010/04/jmstv-aus-fur-schulervz/

*schluck*

Was macht man da am besten? Präventiv sagen: Ab 18?

GruĂź
Martin
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