In Spielstraßen ist die Durchfahrt, für Fahrzeuge aller Art, verboten und sind mit dem Durchfahrts-Verbotszeichen versehen.
Dann gibt es noch den "Verkehrsberuhigten Bereich".
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
(Auszug aus einem Bericht im Verkehrsportal)
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Die erforderliche "Schrittgeschwindigkeit" entspricht einer durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit. In der Rechtsprechung werden Werte im Bereich von 4 bis 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt allgemein für "Fahrzeuge", also auch z.B. für Fahrräder
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDann gibt es noch den "Verkehrsberuhigten Bereich".
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
(Auszug aus einem Bericht im Verkehrsportal)
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Die erforderliche "Schrittgeschwindigkeit" entspricht einer durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit. In der Rechtsprechung werden Werte im Bereich von 4 bis 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt allgemein für "Fahrzeuge", also auch z.B. für Fahrräder
Gruß
Werner