hallo rainer
die helmbefreiung ergibt sich auf der geschwindigkeit,wie es der gesetzgeber vor gibt 20km/h,ab 20,5 km/h helmpflicht.
mit dem fahrradweg habe ich nicht nachgefragt,werde ich auch nicht mehr.
waren so oder so bei der
zulassungsstell,versicherung,helmbefreier
alle überfordert ,da sie so etwas noch nicht gehabt haben,zusammenstellung,
alle hatten probleme mit dem zweiten sitz
aber jetzt ist es mir eh egal,habe die versicherung für zwei personen,die einzelzulassung und die beriebserlaubnis
gruß
burghardt
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendie helmbefreiung ergibt sich auf der geschwindigkeit,wie es der gesetzgeber vor gibt 20km/h,ab 20,5 km/h helmpflicht.
mit dem fahrradweg habe ich nicht nachgefragt,werde ich auch nicht mehr.
waren so oder so bei der
zulassungsstell,versicherung,helmbefreier
alle überfordert ,da sie so etwas noch nicht gehabt haben,zusammenstellung,
alle hatten probleme mit dem zweiten sitz
aber jetzt ist es mir eh egal,habe die versicherung für zwei personen,die einzelzulassung und die beriebserlaubnis
gruß
burghardt