obwohl das tandem jetzt ein kleinkraftrat ist,brauche ich keinen helm tragen.
§ 21 absatz 2 besagt:
wer mit seinem fahrzeug ( saxonette,mofa und co. )nicht schneller als 20km/h fährt,braucht keinen helm.
ab 20,5 km/h besteht helmpflicht egal was man fährt.
das heist,wer mit seiner saxonette schneller als 20 km/h fährt braucht einen ,so will es das gesetz.
gruĂ
burghardt
nur versichen muĂte ich es jetzt als kleinkraftrad.
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wer mit seinem fahrzeug ( saxonette,mofa und co. )nicht schneller als 20km/h fährt,braucht keinen helm.
ab 20,5 km/h besteht helmpflicht egal was man fährt.
das heist,wer mit seiner saxonette schneller als 20 km/h fährt braucht einen ,so will es das gesetz.
gruĂ
burghardt
nur versichen muĂte ich es jetzt als kleinkraftrad.