Hallo atze,
wenn du eine ABE benötigst, brauchst du eine Unbedenklichkeitserklärung der Polizei. Die Polizei überprüft dann anhand der Fahrgestellnummer, ob das Fahrzeug in der Fahndung steht.
Gruß
Herbert
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Re: Hallo,
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atze-15 -
18.06.16 22:03 Uhr
Klicks:10 schon klar Herbert,sind zweiverschiedene Sachen.Hat nix mit der ABE zu tun.
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