Recherche ohne Ende..grad auf eine Liste gestoßen, welche zeigt wo eine grüne Karte verlangt wird....ich kopiere es mal rein..
In welchen Ländern muss die Grüne Karte mitgeführt werden ?
Nicht erforderlich ist die Grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt: Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Irland, Grossbritannien, Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich (= EU-Mitglieder), Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Tschechische Republik, Slowenische Republik, Slowakei, Ungarn.
Hier gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis.
Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Irak, Israel, Jugoslawien, Kroatien, Lettland Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Zypern.
Empfehlenswert ist die Mitführung der Grünen Karte Fahrten in die Tschechische Republik und nach Italien - hier fordert die Polizei nach Unfällen immer wieder die Grüne Karte.
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Re: Grüne Versicherungskarte
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27.01.17 20:53 Uhr
Klicks:24 Nicht alles durcheinander werfen! Was für Autos gilt muss noch lange nicht für andere Motorisierte Fahrzeuge wie zB´. unsere Leichtmofa Verordnung. Die gibt es eigentlich nur bei uns. Gr. Molly
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Ich glaube aber da sind die normalen KFZ Kennzeichen gemeint ob das Versicherungskennzeichen da auch drunter fällt ist die Frage und diese auch über eine Zentralestelle erfasst sind. Und auf der Karte steht für das jeweilige Land der Ansprechpartner deiner Versicherung für den Geschädigten wenn nötig.
Gruß Klaus
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registrierenAh..dachte wenn man ne grüne Karte brauch, dann für jedes Gefährt...
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenIch glaube ,dass es ratsam ist die grüne Karte auch im europäischen Ausland mitzuführen.
Ein Auto-Kennzeichen hat ein amtliches Siegel der Zulassungsstelle und kann damit als alleiniger Nachweis einer Haftpflichtversicherung gelten.Innerhalb der EU besteht darüber ein Kennzeichenabkommen.
Bei unseren Möfchen muss man einen Versicherungsnachweis in deutscher Sprache mitführen und nicht jeder im Ausland kann deutsch.
viele Grüße
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Gelöscht
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28.01.17 05:34 Uhr
Klicks:26 Gelöscht von Herbert
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Hallo, da habe ich ja etwas angesprochen wo man sich anscheinend noch nicht so viele Gedanken gemacht hatte, wenn man im Ausland möfeld. Ich werde jedenfalls mir welche ausstellen lassen bei den neuen Nummern.
Edes Recherche ist doch eindeutig Danke.
Gruß Klaus
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registrierenWie Udo schon schrieb, Autoversicherung nicht mit unseren Mövchen- Versicherungen vergleichen.
Für Autos gibt es eine klare Vereinbarung, dass in EU-Ländern keine grüne Versicherungskarte mitgeführt werden muss.
Für unsere Möfchen sieht es anders aus. Der ADAC schreibt zum Versicherungs-Kennzeichen für 2017 folgendes:
„Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.“
Also das grüne Kärtchen immer schön mitführen, wenn es zu den Nachbarn geht, da ist man auf der sicheren Seite.
Gruß
Werner
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