Das stimmt auch nicht,Ätsch
. Wenn sich das Rad auch/nur mit alleiniger Motorkraft fahren läßt, dann ist das ein E-bike.
Die weiteren Bedingungen sind mit den Saxos gleich zu setzen.
Pedelecs mit Anfahrhilfe sind nach neuestem rechtlichem Stand als reine Fahrräder einzustufen.
Bei S-Pedelecs gibt es wiederum Abstufungen nach Geschwindigkeit und ob die im reinen Motorbetrieb fahrbar sind.
Howgh, ich habe gesprochen.
Dietmar
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Re: Moselbike
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franz -
05.08.14 21:36 Uhr
Klicks:36 Meine Sachs Electra2 kann als E-Bike (mit Gasgriff selbstfahrend) und als Pedelec (mit Tretunterstützung)gefahren werden.
Die Höchstgeschwindigkeit ist als E-Bike ca.20Km und als Pedelec ca.25Km.
Die Sachs Electra2 braucht als E-Bike ein Kennzeichen (lt.Sachs)
Gruß franz
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