Die Unbedenklichkeitserklärung dient dazu, festzustellen (glaubhaft) daß die Saxonette nicht gestohlen ist.
Daher vom Vorbesitzer eine Bestätigung verlangen -Formular -, daß er Dir die Saxonette verkauft oder geschenkt hat.
Geh auf die Seite: https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6064_1.PDF?1473151018
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