Hallo Jimny,
Auflagen zu Bremsen - keine.
Auflagen zu Reifen - ja.
Die Reifen müssen entweder die Bezeichung "Moped" oder "28B" tragen, oder vom Hersteller des Reifens muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Freigegebene sind an meinem Rad die folgenden Reifengrößen: 26x1 3/8; 26x1 5/8 und 26x2.00.
Da die Bremsen bei der Erstzulassung die gesetzlich vorgeschriebenen Verzögerungswerte erreicht haben, wurde geprüft, ob sie diese Werte auch aktuell noch schaffen. Und die haben sie geschafft.
Grüße - Dieter
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Auflagen zu Reifen - ja.
Die Reifen müssen entweder die Bezeichung "Moped" oder "28B" tragen, oder vom Hersteller des Reifens muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Freigegebene sind an meinem Rad die folgenden Reifengrößen: 26x1 3/8; 26x1 5/8 und 26x2.00.
Da die Bremsen bei der Erstzulassung die gesetzlich vorgeschriebenen Verzögerungswerte erreicht haben, wurde geprüft, ob sie diese Werte auch aktuell noch schaffen. Und die haben sie geschafft.
Grüße - Dieter