Was die Vorschriften betrifft versuche ich in kürze zusammenzufassen, oben wurde schon einiges richtig erwähnt:
Fahrräder oder Scooter mit Verbrennungsmotor sind in Österreich zulassungsfrei, wenn Sie auf 10km/h gedrosselt sind. Helmpflicht, 10km/h Tafel, usw. Eine grüne Berechtigungskarte mit FG Nummer und Motronummer ausgestellt von der Landesregierung ist mitzuführen. Darüber gilt Zulassungspflicht.
Fahrräder und Scooter die elektrisch angetrieben sind, max. 400W und max. 20km/h aus eigener Kraft erreichen, gelten rechtlich als Fahrrad und dafür gelten alle rechtlichen Aspekte und Ausstattungsvorschriften wie bei einem manuellen Fahrrad. Über dieser Leistungsgrenze ebenfalls als Kraftfahrzeug zulassungspflichtig.
Hier ein neutraler Link eines Autofahrerclubs:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...ml#FRVVolltext
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenFahrräder oder Scooter mit Verbrennungsmotor sind in Österreich zulassungsfrei, wenn Sie auf 10km/h gedrosselt sind. Helmpflicht, 10km/h Tafel, usw. Eine grüne Berechtigungskarte mit FG Nummer und Motronummer ausgestellt von der Landesregierung ist mitzuführen. Darüber gilt Zulassungspflicht.
Fahrräder und Scooter die elektrisch angetrieben sind, max. 400W und max. 20km/h aus eigener Kraft erreichen, gelten rechtlich als Fahrrad und dafür gelten alle rechtlichen Aspekte und Ausstattungsvorschriften wie bei einem manuellen Fahrrad. Über dieser Leistungsgrenze ebenfalls als Kraftfahrzeug zulassungspflichtig.
Hier ein neutraler Link eines Autofahrerclubs:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...ml#FRVVolltext