Hallo zusammen
,
mal abgesehen davon,dass ich mir solch ein Teil(weder Rad noch Motor)niemals kaufen würde,finde ich es erstaunlich was sich Industrie und Handel einfallen lassen,um den Zweitakter am Leben zu erhalten bzw.evtl.minderwertige Ware an den Mann zu bringen.Nicht rechtens ist meiner Meinung,dass sich die gesetzlichen Grundlagen zur Inbetriebnahme hier frei zurechtgestrickt werden.Die beschriebenen Auszüge aus der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung sind schlichtweg falsch. Wer sich hierauf verlässt,ist verlassen.
Spätestens bei der ersten Fahrzeugkontrolle ist der Spass ein für allemal vorbei
Nur ist der Fahrzeugführer alleinschuldig,wenn er sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen in den Strassenverkehr begibt?
Gruss Claus
P.S.Alles über die Ausnahmeverordnung kann im Wiki nachgelesen werden.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenmal abgesehen davon,dass ich mir solch ein Teil(weder Rad noch Motor)niemals kaufen würde,finde ich es erstaunlich was sich Industrie und Handel einfallen lassen,um den Zweitakter am Leben zu erhalten bzw.evtl.minderwertige Ware an den Mann zu bringen.Nicht rechtens ist meiner Meinung,dass sich die gesetzlichen Grundlagen zur Inbetriebnahme hier frei zurechtgestrickt werden.Die beschriebenen Auszüge aus der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung sind schlichtweg falsch. Wer sich hierauf verlässt,ist verlassen.
Spätestens bei der ersten Fahrzeugkontrolle ist der Spass ein für allemal vorbei
Nur ist der Fahrzeugführer alleinschuldig,wenn er sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen in den Strassenverkehr begibt?
Gruss Claus
P.S.Alles über die Ausnahmeverordnung kann im Wiki nachgelesen werden.