Hallo Urban,
bin durchgefallen - oh Schande!
Mit 0,3 Promille bei Auffälligkeiten -> Lappen weg o.k.
Mit 0,5 Promille nur aufgrund des Alkoholgehaltes -> Lappen weg (den hab' ich verpennt!)
FAHRENDEN Bus mit eingeschalteter Warnblinke nicht überholen, solange er fährt - wusste ich nicht.
Warndreieck auf Autobahnen mind. 100m entfernt aufstellen - dachte, wäre mehr.
Egal. Aber seit es den 7. Sinn in der ARD nicht mehr gibt, wird nichts mehr für die Fortbildung der Verkehrsteilnehmer getan. Das merkt man auf unseren Straßen.
Was mir wichtig ist, dass ich es hier mal deutlich sagen will:
1. Abgesenkte Bordsteine bedeuten, dass hier nicht rechts vor links gilt. Wer den abgesenkten Bordstein überfährt, muss warten.
2. Wenn eine Fahrspur endet oder nicht weiter befahren werden kann, gilt das Reißverschlussprinzip. D.h. Jeder Fahrer der weitergeführten Spur muss EIN Fahrzeug von der endenden Spur ERST AM HINDERNIS einscheren lassen!
Weitverbreiteter Irrtum: DAS GILT NICHT beim Auffahren auf die Autobahn (obwohl die Beschleunigungsspur endet)!
Übrigens heißt die Beschleunigungsspur nicht Spritsparspur. Wer sich hier in den fließenden Verkehr hineinpennen will, gefährdet Andere.
3. Wer rückwärts fährt, hat NIE Vorfahrt, auch wenn er als Vorwärtsfahrer hier Vorfahrt hätte.
Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenbin durchgefallen - oh Schande!
Mit 0,3 Promille bei Auffälligkeiten -> Lappen weg o.k.
Mit 0,5 Promille nur aufgrund des Alkoholgehaltes -> Lappen weg (den hab' ich verpennt!)
FAHRENDEN Bus mit eingeschalteter Warnblinke nicht überholen, solange er fährt - wusste ich nicht.
Warndreieck auf Autobahnen mind. 100m entfernt aufstellen - dachte, wäre mehr.
Egal. Aber seit es den 7. Sinn in der ARD nicht mehr gibt, wird nichts mehr für die Fortbildung der Verkehrsteilnehmer getan. Das merkt man auf unseren Straßen.
Was mir wichtig ist, dass ich es hier mal deutlich sagen will:
1. Abgesenkte Bordsteine bedeuten, dass hier nicht rechts vor links gilt. Wer den abgesenkten Bordstein überfährt, muss warten.
2. Wenn eine Fahrspur endet oder nicht weiter befahren werden kann, gilt das Reißverschlussprinzip. D.h. Jeder Fahrer der weitergeführten Spur muss EIN Fahrzeug von der endenden Spur ERST AM HINDERNIS einscheren lassen!
Weitverbreiteter Irrtum: DAS GILT NICHT beim Auffahren auf die Autobahn (obwohl die Beschleunigungsspur endet)!
Übrigens heißt die Beschleunigungsspur nicht Spritsparspur. Wer sich hier in den fließenden Verkehr hineinpennen will, gefährdet Andere.
3. Wer rückwärts fährt, hat NIE Vorfahrt, auch wenn er als Vorwärtsfahrer hier Vorfahrt hätte.
Grüße - Dieter