Zitat:
Die Leichtmofas mĂĽssen bezĂĽglich der Lichttechnik
nicht die technischen Anforderungen an Mofas sondern nur die an Fahrräder erfüllen. Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften
wie für Mofas z.B Tacho, Klingel und Ständer. (Quelle Wikipedia / http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor)
Die Leichtmofas mĂĽssen bezĂĽglich der Lichttechnik
nicht die technischen Anforderungen an Mofas sondern nur die an Fahrräder erfüllen. Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften
wie für Mofas z.B Tacho, Klingel und Ständer. (Quelle Wikipedia / http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor)
stimmt das ĂĽberhaupt? In der ABE szeht doch die Standlichtautomatik eingetragen.
Das 2. Angebot ist nicht schlecht.
GruĂź
Herbert