Ja Stefan,
das ein Leichtmofa zu der Gattung der Motorräder gehört ist selbst mir klar,und wenn bei einer Gangschaltung eine ABE Vorschrift ist,ist das auch okay.
Unverständlich ist nur das hierfür eine ABE verlangt wird obwohl ich damit nicht im Motorfahrbetrieb damit schalte,oder dadurch die Fahrleistung hinsichlich Geschwindigkeit verändert wird.
Fahre ich ohne Motor auf dem Radweg,wie mit einem normalen Fahrrad durch treten der Pedalen,dann frage ich mich wozu ABE?
Das sie verlangt wird ist eine andere Sache,ich will das Thema aber nicht weiter vertiefen denn das bringt nichts.
Gruß Bernhard
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registrierenDie "ABE" zählt erst wenn im "motorbetrieb" gefahren wird.
ansonsten ist es ein ganz normales Fahrrad.
Nur , was nützt ne geschwindigkeitserhöhung um 10%, oder niedriger?
Gruß Wolfgang
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registrierenGenau Wolfgang,
Du hast meine krausen Gedanken erraten!
Genau so sehe ich das auch,denn für eine Gangschaltung am Fahrad brauche ich ja auch keine ABE.
Gruß Bernhard
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06.03.09 18:59 Uhr
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06.03.09 19:13 Uhr
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@Stefan und Dirk, ihr vertut euch da gewaltig. es steht in der "ABE" niergendwo was von einem Motorlosem Antrieb.
Wenn ich den Motor benutze, bin ich auf meine abe angewiesen. Aber nicht, wenn ich sie durch treten fortbewege
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06.03.09 19:39 Uhr
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Nee Stefan,
das passiert nicht sagen wir mal so,wer unrecht hat kooft nen Paar,na und wer will das schon.
Also ich halte jetzt mein zu großes Mul,und wünsche uns allen ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße Bernhard
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06.03.09 20:32 Uhr
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hallo liebe Saxogemeinde,
ich möchte diese konstruktive Diskusion nicht mehr neu entfachen, und nur noch den für den einen oder anderen eventuell unbekannten Link reinstzen
http://bundesrecht.juris.de/stvrausnv/BJNR039400993.html ich wünsche euch allen einen schönen Sonntag.
Gruß Richard.
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