Hi Dietmar,
zu Deinen Fragen ein Hinweis von mir.
Vor vielen Jahren hat die Firma Hercules das Problem mit einer zusätzlichen 3-Gang-Schaltung nicht so leichthin abgetan.
Schon für die ersten Saxos wurde eine passende Dreigangschaltung angeboten. War ja damals auch noch leicht zu montieren, da der Kettenkasten noch nicht üblich war.
Und so besitze ich noch die original
"Unbedenklichkeits - Bescheinigung"
3-Gang Kettenschaltung für Hercules-Leichtmofa Saxonette
Fahrzeug - Typ 519
ABE - Nr. E 573 a
Gegen die nachträgliche Ausrüstungmit einer 3 - Gang Kettenschaltung (Kettenrad 46 Zähne, Ritzel: 16/19/22 Zähne bestehen keine technischen Bedenken.
Das Fahrzeug ist typgeprüft, ein entsprechender Antrag auf Nachtrag zur ABE - Nr. E 573 a ist gestellt worden.
Nürnberger Herculeswerk - Werke GmbH
Rieß Rammiger
Soweit dieses Schriftstück.
Dazu wurde ein weiteres Schriftstück gegeben mit folgendem Inhalt:
Fahrzeugtyp 519
Handelsbezeichnung Saxonette
Fahrgestellnummer XXXXXXXXX
Bestätigung Nr. 9
Umrüstung an Leichtmofa
Fahrzeugtyp 519
ABE.: E 573 a
Gegen die wahlweise Ausrüstung mit einer Rücktrittbremse (anstelle Handbremse) mit Hebellänge 100 mm an der Tretkurbelachse mit der 3-Gang Kettenschaltung (Kettenrad: 46 Zähne, Ritzel 16/19/22 Zähne) bestehen keine technischen Bedenken.
Das Fahrzeug ist typgeprüft, ein entsprechender Antrag auf Nachtrag zur ABE - NR. E 573 a ist gestellt.
Diese Bestätigung ist dem Umrüstsatz beizugeben und vom Halter mitzuführen.
Eine Überprüfung nach § 19 (2) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer beim TÜV ist erforderlich.
Eine Informationskopie dieses Vordruckes liegt bei der Typprüfstelle des TÜV-Bayern in München.
Stempel TÜV Nürnberger Hercules-Werke
Rieß Ramminger
Damals nahm man es wohl noch etwas genauer als heute oder?
Gruß Winfried
zu Deinen Fragen ein Hinweis von mir.
Vor vielen Jahren hat die Firma Hercules das Problem mit einer zusätzlichen 3-Gang-Schaltung nicht so leichthin abgetan.
Schon für die ersten Saxos wurde eine passende Dreigangschaltung angeboten. War ja damals auch noch leicht zu montieren, da der Kettenkasten noch nicht üblich war.
Und so besitze ich noch die original
"Unbedenklichkeits - Bescheinigung"
3-Gang Kettenschaltung für Hercules-Leichtmofa Saxonette
Fahrzeug - Typ 519
ABE - Nr. E 573 a
Gegen die nachträgliche Ausrüstungmit einer 3 - Gang Kettenschaltung (Kettenrad 46 Zähne, Ritzel: 16/19/22 Zähne bestehen keine technischen Bedenken.
Das Fahrzeug ist typgeprüft, ein entsprechender Antrag auf Nachtrag zur ABE - Nr. E 573 a ist gestellt worden.
Nürnberger Herculeswerk - Werke GmbH
Rieß Rammiger
Soweit dieses Schriftstück.
Dazu wurde ein weiteres Schriftstück gegeben mit folgendem Inhalt:
Fahrzeugtyp 519
Handelsbezeichnung Saxonette
Fahrgestellnummer XXXXXXXXX
Bestätigung Nr. 9
Umrüstung an Leichtmofa
Fahrzeugtyp 519
ABE.: E 573 a
Gegen die wahlweise Ausrüstung mit einer Rücktrittbremse (anstelle Handbremse) mit Hebellänge 100 mm an der Tretkurbelachse mit der 3-Gang Kettenschaltung (Kettenrad: 46 Zähne, Ritzel 16/19/22 Zähne) bestehen keine technischen Bedenken.
Das Fahrzeug ist typgeprüft, ein entsprechender Antrag auf Nachtrag zur ABE - NR. E 573 a ist gestellt.
Diese Bestätigung ist dem Umrüstsatz beizugeben und vom Halter mitzuführen.
Eine Überprüfung nach § 19 (2) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer beim TÜV ist erforderlich.
Eine Informationskopie dieses Vordruckes liegt bei der Typprüfstelle des TÜV-Bayern in München.
Stempel TÜV Nürnberger Hercules-Werke
Rieß Ramminger
Damals nahm man es wohl noch etwas genauer als heute oder?
Gruß Winfried
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