Hallo Zusammen,
wie ihr seht lass ich nicht locker!
Ich habe mich bei Verkehrsportal.de eingeloggt und folgendes gefunden:
Artikel 1
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970(BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Dezember 2006(BGBl. I S. 3226), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 2 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."
Na das ist doch schon was!
Gruß aus Unna
Roland
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Ich habe mich bei Verkehrsportal.de eingeloggt und folgendes gefunden:
Artikel 1
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970(BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Dezember 2006(BGBl. I S. 3226), wird wie folgt geändert:
1. Dem § 2 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."
Na das ist doch schon was!
Gruß aus Unna
Roland