Habe mal nachgeschaut:
Gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss Ihr Rad mit den folgenden Reflektoren ausgerüstet sein:
* Ein weißer Reflektor vorn. Er kann in den Scheinwerfer integriert sein.
* Ein roter Reflektor hinten.
* Ein roter Großflächenreflektor hinten. Dieser ist zusätzlich zur KBA-Zulassungsnummer mit einem großen "Z" gekennzeichnet.
Einer der beiden roten Reflektoren kann in das Rücklicht integriert sein (s. oben).
* Jeweils zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.
* Jeweils zwei um 180° versetzte, gelbe (!) Reflektoren in jedem Laufrad. Werden mehr als zwei Reflektoren montiert, sind diese gleichmäßig über den Umfang zu verteilen.
Statt der gelben Reflektoren ist auch ein auf dem Reifen aufgebrachter weißer Reflexionsstreifen zulässig.
Gruß Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss Ihr Rad mit den folgenden Reflektoren ausgerüstet sein:
* Ein weißer Reflektor vorn. Er kann in den Scheinwerfer integriert sein.
* Ein roter Reflektor hinten.
* Ein roter Großflächenreflektor hinten. Dieser ist zusätzlich zur KBA-Zulassungsnummer mit einem großen "Z" gekennzeichnet.
Einer der beiden roten Reflektoren kann in das Rücklicht integriert sein (s. oben).
* Jeweils zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.
* Jeweils zwei um 180° versetzte, gelbe (!) Reflektoren in jedem Laufrad. Werden mehr als zwei Reflektoren montiert, sind diese gleichmäßig über den Umfang zu verteilen.
Statt der gelben Reflektoren ist auch ein auf dem Reifen aufgebrachter weißer Reflexionsstreifen zulässig.
Gruß Andreas