Hallo Franz und Dietmar,
ich sehe das genauso wie Franz,nur die die 75-64 db(A) für
das Stand bzw. für das Fahrgeräusch dürfen nicht überschritten werden!Heißt also Filter einbauen und fahren bis die Obrigkeit eine Kontrollmessung vornimt,und dann ggf. für die Ordnungswidrigkeit 15€ löhnen.
Wobei die Frage besteht,ob unsere normalen Filter diesen Ansprüchen auch genüge leisten,den wer von uns hat schon ein Schallpegelmessgerät um das zu überprüfen!
Gruß Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich sehe das genauso wie Franz,nur die die 75-64 db(A) für
das Stand bzw. für das Fahrgeräusch dürfen nicht überschritten werden!Heißt also Filter einbauen und fahren bis die Obrigkeit eine Kontrollmessung vornimt,und dann ggf. für die Ordnungswidrigkeit 15€ löhnen.
Wobei die Frage besteht,ob unsere normalen Filter diesen Ansprüchen auch genüge leisten,den wer von uns hat schon ein Schallpegelmessgerät um das zu überprüfen!
Gruß Bernhard