Da wäre ich mir nicht so sicher Herbert,
denn da Möfchen zählt ja zu den Kraftfahrzeugen,und ein Motorrad egal welcher Leistung und Höchstgeschwindigkeit ist ja auch mit einem Spiegel versehen.Ob der nun in jedem Fall in der ABE aufgeführt ist weiß ich nicht,ohne möchte ich aber nicht fahren.
Bernhard
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Re: Ist Rückspiegel Vorschrift ?
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Herbert Administrator -
28.06.10 09:07 Uhr
Klicks:46 Hallo Bernhard,
ich habe ja auch geschrieben "meines Wissens".
In der Leichtmofa-Verordnung ist de3r Rückspiegel nicht aufgeführt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvrausnv/gesamt.pdf Gruß
Herbert (Rückspiegel-Fan)
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registrierender rückspiegel ist pflicht. wie bei jedem "kraft"fahrzeug.
thorsten
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registrierenmoin zusammen,
lt polizei vor ort fallen unsere möfchen nicht unter "kraftfahrzeuge" im eigentlichen sinne. deshalb gibt es keine Spiegelpflicht! Bezugsquelle bekomme ich noch!
gruß
hans
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registrierenTach zusammen,
hier also nachzulesen, dass ein rückspiegel nicht pflicht ist, weil der garnicht im gesetzestext vorkommt - so die polizei:
http://www.buzer.de/gesetz/2877/index.htm Gruß
Hans
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