Burghardt,
wirr ist deiner Rede Sinn. Was meinst du mit "ich die saxo noch eine Saxo..." ?
Wenn dein Auto keine ABE bzw. Zulassung hat darf es im öffentlichen Strassenland nicht bewegt werden, weder mit Motor noch geschoben, rein theoretisch darf es noch nicht mal auf öffentlichen Grund/Strassenland stehen.Gleichzeitig erlischt auch evtl. bestehender Versicherungsschutz.
Warum sollte es bei einem anderen Fahrzeug (Saxo) anders sein?
Versteh mich nicht falsch, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter und so lange man nicht erwischt wird.....?
Aber das ist deine Entscheidung, keiner von uns kann dir einen Rat geben, wie du am besten bestehende Rechtsgrundlagen umgehen kannst.
Mach dich schlau, was dir passieren kann ,wenn du erwischt wirst und entscheide ob gegebenfalls damit leben kannst.
Noch eine letzte Meinung, wenn das Tandem, um das geht es wohl, schon mal in NL zugelassen war, also eine Fahrgestellnummer, bzw. Typenschild hat, würde ich mal mit meinem örtlichen TÜV/DEKRA sprechen, was es für Möglichkeiten gibt.
Ich habe schon mal eine NL-Sparta mit deutschen Motor(eingepr. 20) als Einzelzulassung bekommen. Es wurde nur wert auf Verkehrs- und Betriebssicherheit gelegt und das sie nicht schneller als 20 fährt. Wichtig war auch noch, das Standlicht vorhanden war.
Das kostete etwa 55,-€ und nochmal 25,-€ bei der Zulassungsstelle für einen Stempel.
Danach hatte ich eine gültige Zulassung und konnte das Teil versichern lassen.
Schönes Wochenende, Reiner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenwirr ist deiner Rede Sinn. Was meinst du mit "ich die saxo noch eine Saxo..." ?
Wenn dein Auto keine ABE bzw. Zulassung hat darf es im öffentlichen Strassenland nicht bewegt werden, weder mit Motor noch geschoben, rein theoretisch darf es noch nicht mal auf öffentlichen Grund/Strassenland stehen.Gleichzeitig erlischt auch evtl. bestehender Versicherungsschutz.
Warum sollte es bei einem anderen Fahrzeug (Saxo) anders sein?
Versteh mich nicht falsch, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter und so lange man nicht erwischt wird.....?
Aber das ist deine Entscheidung, keiner von uns kann dir einen Rat geben, wie du am besten bestehende Rechtsgrundlagen umgehen kannst.
Mach dich schlau, was dir passieren kann ,wenn du erwischt wirst und entscheide ob gegebenfalls damit leben kannst.
Noch eine letzte Meinung, wenn das Tandem, um das geht es wohl, schon mal in NL zugelassen war, also eine Fahrgestellnummer, bzw. Typenschild hat, würde ich mal mit meinem örtlichen TÜV/DEKRA sprechen, was es für Möglichkeiten gibt.
Ich habe schon mal eine NL-Sparta mit deutschen Motor(eingepr. 20) als Einzelzulassung bekommen. Es wurde nur wert auf Verkehrs- und Betriebssicherheit gelegt und das sie nicht schneller als 20 fährt. Wichtig war auch noch, das Standlicht vorhanden war.
Das kostete etwa 55,-€ und nochmal 25,-€ bei der Zulassungsstelle für einen Stempel.
Danach hatte ich eine gültige Zulassung und konnte das Teil versichern lassen.
Schönes Wochenende, Reiner