Natürlich darf man sich alles anbauen - nur nicht damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Das darf man in D nur, wenn das "Ding" den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht. Und das muss einer bescheinigt haben. Klartext: Einzelgutachten TßV.
Grüße - Dieter
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