Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
mobile Maschinen und Geräte
Arbeitsmaschinen
zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller);
dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen
thorsten
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Arbeitsmaschinen
zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller);
dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen
thorsten