Hallo.
Beim durchlesen der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26.3.93(StVRAusnV),zu lesen in Herberts "Wiki-
ein Großflächen-Rückstrahler mit dem Buchstaben "Z" gefordert und muß als Auflage in amtlich genehmigter Bauart angebracht sein.
Wer wurde daraufhin bei Kontrollen schon mal angesprochen? und ist er überhaupt notwendig, wenn schon ein normales -Standlicht Rücklicht- und noch ein zusätzlicher kleiner Rüchstrahler dran sind.
Habe ein Bild bei mir in der Bildergallerie vom Z-Rückstrahler drin.
Gruß Peter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenBeim durchlesen der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26.3.93(StVRAusnV),zu lesen in Herberts "Wiki-
ein Großflächen-Rückstrahler mit dem Buchstaben "Z" gefordert und muß als Auflage in amtlich genehmigter Bauart angebracht sein.
Wer wurde daraufhin bei Kontrollen schon mal angesprochen? und ist er überhaupt notwendig, wenn schon ein normales -Standlicht Rücklicht- und noch ein zusätzlicher kleiner Rüchstrahler dran sind.
Habe ein Bild bei mir in der Bildergallerie vom Z-Rückstrahler drin.
Gruß Peter