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Saxonette- und Spartamet- Forum

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wer hat den Z-Rüchstrahler dran ? - Thumbnail von - 09.08.13 17:56 Uhr Klicks:40
Hallo.
Beim durchlesen der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26.3.93(StVRAusnV),zu lesen in Herberts "Wiki-
ein Großflächen-Rückstrahler mit dem Buchstaben "Z" gefordert und muß als Auflage in amtlich genehmigter Bauart angebracht sein.
Wer wurde daraufhin bei Kontrollen schon mal angesprochen? und ist er überhaupt notwendig, wenn schon ein normales -Standlicht Rücklicht- und noch ein zusätzlicher kleiner Rüchstrahler dran sind.
Habe ein Bild bei mir in der Bildergallerie vom Z-Rückstrahler drin.
Gruß Peter
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Re: wer hat den Z-Rüchstrahler dran ? - Thumbnail von Rolando Rolando - 09.08.13 19:33 Uhr Klicks:35
Nabend Peter,wenn dein Möfchen eine Rückleuchte mit Standlicht hat,hast du doch auch einen Rückstrahler dran,und das reicht doch.:up:

Gruß Roland:freu:
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Das reicht nur dann, wenn auf dem Rückstrahler das "Z" zu erkennen ist.
Die Bullizei aber hätte viel zu tun, die Prüfzeichen zu kontrollieren. Die sind ja schon froh, wenn Scheinwerfer und Rücklicht funktionieren und Front- und Rückstrahler montiert sind.
Gruß
Werner
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