Hallo saxe013,
für den Satz bestehend aus
- Sedis-SACHS-Kette,
- Maillard 3-fach-Ritzel (16-19-22),
- SACHS-Daumenschalter und Zug sowie
- SACHS-Huret-Schaltwerk
gab es einen Händlervordruck, in dem
— zusammen mit der Rücktrittbremse —
der 3-Gang-Schaltung die Unbedenklichkeit
zuerkannt wurde.
Zu einer meiner Saxonetten (1988) gab's
diese Zusatz-"ABE", das ist aber auch bereits
eine Kopie des Vordrucks. Dort wird lediglich
die Rahmennummer der Saxonette eingetragen.
Den gleichen Aussagewert würde man mit einer
erneuten Kopie (ohne die Rahmennummer) und
den Eintrag einer anderen Rahmennummer erreichen.
Es muss sich natürlich in jedem Fall um eine
Kombination originaler Bestandteile des Nachrüstsatzes
handeln, denn nur dafür gilt die Unbedenklichkeit.
Ob die Teile wirklich aus einem Satz stammen,
kann ja keiner mehr nachprüfen.
Viel Erfolg und
saxo-nette Grüße
Sven
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registrierenHallo Sven,
könntest Du mir vielleicht freundlicherweise diese "Zusatz"-ABE als pdf zur Verfügung stellen?!?
Grüße
Claus
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHabe Mal ein Foto von einem blanko Formular zum Thema gemacht. In meiner Galerie. Gr. Molly
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Aber die Schaltung hat doch mit dem motorischen Antrieb nichts
zu Tun also auch nichts mit der Motorleistung denn darauf
bezieht sich doch die ABE. ODER ????
Paul
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registrierenHallo Molly,
nicht dass ich Deine Hilfe übersehen hätte...
Dir auch ein gaaanz riesiges "DANKE SCHÖN"
Grüße -
Claus
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenNatürlich, Claus,
[schick' mir Deine E-Mail-Adresse als PN.]
Ach, wisst ihr was?: Ich stell' sie unter
'Original-Literatur' auf meine Webseite
http://www.svenbecker.de/saxonette/ Saxo-netten Gruß
Sven
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registrierenHallo Sven,
...
da sag ich doch ein gaaanz riesiges "DANKE SCHÖN"
Grüße -
Claus
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