Hallo Ecki,
ein Fahrradträger ist kein Fahrzeug. Bei der Saxonette sieht das anders aus. Wenn du mit einer umgebauten Saxonette zum TÜV gehst und um eine Abnahme bittest, wird man dir sagen, dass es sich um eine Einzelabnahme handelt und die kostet dann einen vierstelligen Eurobetrag.
Anders sieht es aus, wenn du eine ABE eines baugleichen Fahrzeuges vorlegen kannst. Die Kosten kenne ich leider nicht.
Gruß
Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenein Fahrradträger ist kein Fahrzeug. Bei der Saxonette sieht das anders aus. Wenn du mit einer umgebauten Saxonette zum TÃœV gehst und um eine Abnahme bittest, wird man dir sagen, dass es sich um eine Einzelabnahme handelt und die kostet dann einen vierstelligen Eurobetrag.
Anders sieht es aus, wenn du eine ABE eines baugleichen Fahrzeuges vorlegen kannst. Die Kosten kenne ich leider nicht.
Gruß
Herbert