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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Radwegbenutzung - Thumbnail von HP der Hesse HP der Hesse - 21.05.08 16:28 Uhr Klicks:209
Hallo liebe Saxofans!

Bei unserem Treffen in Bad Karlshafen hab ich gehört, dass durch die Änderung der STVO Leichtmofas außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen fahren müssen.

In der STVO lese ich nun folgendes:

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

Da wir nun nächste Woche die Fränkische Schweiz unsicher machen und dort meine Saxo natürlich auch ausgiebig einsetzen wollen, frage ich mich, wie es genau ausschaut. Kann oder muss, innerhalb, außerhalb der Ortschaften, wie sind denn da die Vorschriften genau? Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps? Ich trinke auch gerne ein paar Bierchen auf Euch in den unzähligen kleinen Hausbrauerein, die ich bestimmt, wenn mich Tina nicht dran hindert, besuchen werde!

Gruß
HP
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Re: Radwegbenutzung - Thumbnail von Gottfried Gottfried - 21.05.08 21:01 Uhr Klicks:115
Re: Radwegbenutzung - Thumbnail von Georg Georg - 21.05.08 21:51 Uhr Klicks:108
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