Hallo Dom,
das dürfte m.E. aber höchstens für die Helmpflicht gelten. Denn ein Helm ist leicht beschaffbar und anwendbar (=aufsetzbar).
Wenn Ordnungshüter unter finanziellem Beschaffungsdruck stehen, sind die allemal für die sonderbarsten Strafmandate gut.
Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendas dürfte m.E. aber höchstens für die Helmpflicht gelten. Denn ein Helm ist leicht beschaffbar und anwendbar (=aufsetzbar).
Wenn Ordnungshüter unter finanziellem Beschaffungsdruck stehen, sind die allemal für die sonderbarsten Strafmandate gut.
Grüße - Dieter