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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Optische Veränderung zulässig ? - Thumbnail von Sonnenblume74 Sonnenblume74 - 24.05.18 13:13 Uhr Klicks:49
Liebe Saxonetten (Classic) Freunde !
An meiner neuen Classic,die ich gerade demontiere muss ich neue Schutzbleche finden,mein Rückblech ist durchgebrochen und hielt nur noch an einer Schraube zusammen.Ich habe Handstart und überlege,das Fahrzeug hinten ohne den Gepäckträger zu montieren,jedoch das Kennzeichen mittig zu montieren.Tank soll von einem anderen Hersteller stammen .Das ganze Projekt erübrigt sich,wenn ich dadurch die Zulassung verliere ,dann restauriere ich es so,wie es die Baureihe vorsieht,brauche allerdings noch das ein oder andere Teil.Habt Ihr Erfahrung mit solchen Umbauten,bezüglich Versicherungsschutz ? Motor ,Reifen etc.bleibt original.Auf den Videos von Saxonettentreffen finde ich schöne Fahrzeuge,aber bleiben diese legal,wenn man in eine Kontrolle gerät ?Liebe Grüsse von Thomas !
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Re: Optische Veränderung zulässig ? - Thumbnail von dgohlke dgohlke - 24.05.18 15:24 Uhr Klicks:45
Moin,
steht denn in deiner Zulassung etwas von Schutzbleche? oder etwas über den Tank? oder über deinen Gepäckträger?
Natürlich müssen optische Verschönerungen den anerkannten Regel der Technik erfolgen. Tank mit Kabelbinder befestigen gehört z.B. nicht dazu............
Gruß
Dieter
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Re: Optische Veränderung zulässig ? - Thumbnail von BastelEde BastelEde - 24.05.18 19:12 Uhr Klicks:48
Hallo Sonnenblume74!

Hier ein vielleicht interessanter Link zum Thema Kennzeichen-Position:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__27.html

Grüße

BastelEde
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