Beides sind Kraftfahrzeuge, das E-Bike bis 25 km, als S-Pedelec bis 45 km/h!
Nun die Frage: mit E-Antrieb darf man auf Waldwegen fahren, wie verhält es sich mit der Saxonette bzw. dem Spartamet. Wie gesagt, beides sind Kraftfahrzeuge da mit Motorleistung gefahren wird.
Wer weiĂ Bescheid, will keinen Ărger mit dem Forstbetrieb!
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https://www.hilfsmotor.eu/wiki/Ordnungundrecht/ Die Regeln werden aber vielerorts unterschiedlich gehandhabt. So wurden z.B. Saxonettenfahrer, die Innerorts in Hamburg auf der Strasse unter Motorantrieb fuhren, auf den Radweg verwiesen, da dieses ungefährlicher sei.
Unser Dorfpolizist sagte mir mal, dass ich mit dem Fahrrad auch unter Motorantrieb die Parkwege nutzen darf - ich mache es aber nicht.
GruĂ
Herbert
GruĂ
Herbert
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registrierenHallo, ich denke es kommt immer auf den entprechenden Forstwirt bzw. Pächter an. Ich bin mit meiner Saxonette such schon von Radfahrern auf Radwegen beschimpft worden obwohl man hier fahren darf. Sobald man knattert und Auspuffgase hinterlässt ist bei vielen der Spaà zu Ende. Die meisten halten das Fahren mit einer Saxonette fßr einen Verstoà sei es suf einem Radweg oder freigegebenen Wegen fßr Fahrräder im Wald, da sie sich leider nicht auskennen.
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