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Ordnung und Recht

Leichtmofa-Definition



Saxonetten sind keine normalen Fahrräder mit Hilfsmotor, die man im Volksmund auch als Mofas bezeichnet.
Bestimmte Grundvoraussetzungen unterscheiden unsere Gefährte von den einfachen Mofas.
Für unsere Leichtmofas gibt es eine Extra-Verordnung des Gesetzgebers, die **Leichtmofa-Ausnahmeverordnung**
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvrausnv/gesamt.pdf
http://bundesrecht.juris.de/stvrausnv/BJNR039400993.html
Diese gilt speziell nur für unsere Leichtmofas, weil
  • Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert sind
  • Leichtmofas nur 20 km/h fahren
  • Leichtmofas nur 30 cm³ Hubraum haben

Diese Information ist beim Vorzeigen der Allgemeinen Betriebserlaubnis bei einer Verkehrskontrolle auch für die Polizei maßgeblich und interessant.
    • TIP: pdf drucken, falten, dazulegen**


Fahrradmerkmale


Grundsätzlich sind wir als Verkehrteilnehmer zunächst einmal Fahrradfahrer, insbesondere wenn wir ohne Zuhilfenahme des Motors fahren.
Beim Fahren sind wir durch die **Leichtmofa-Ausnahmeverordnung** ausdrücklich von der Helmpflicht befreit - egal ob Fahren mit oder ohne Motor.
Ansonsten gelten dieselben Rechtsvorschriften der STVO und der STVZO wie für das Fahrradfahren, z.B.:
  • Benutzung der Radwege
  • Benutzung der Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer
  • Beleuchtung


Mofamerkmale


Beim Fahren mit Motor kommt zunächst einmal die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zum Tragen. Alle Inhalte der ABE sind Sicherheits- und Versicherungs-technisch relevant. Veränderungen können vor allem bei einem Unfall zu nicht einkalkulierbaren Ersatzansprüchen Geschädigter führen.
Im Zweifelsfall sollte ein entsprechendes Zertifikat, z.B. vom TÜV, fachmännisch durchgeführte Veränderungen dokumentieren.
Das Zusatzzeichen **Mofa frei** wird außerhalb geschlossener Ortschaften im Laufe der Zeit nicht mehr zu finden sein, weil die STVO seit Dezember 2007 Mofafahrern die Benutzung von Radwegen jeder Art, also auch kombinierten Radwegen, gestattet. Die Rücksichtnahme der motorisierten gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern wird in den Erläuterungen dazu extra betont.
Desweiteren sind die Rechtsvorschriften für das Fahren eines Kraftfahrzeuges zu beachten. Der Gesetzgeber erwartet hier vom Fahrer(in) entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass er(sie) niemanden behindert oder gefährdet - auch nicht sich selbst. Daher ist auch die Fahrerlaubnis erforderlich - oder entsprechendes Alter.

Konsens und Fazit


Sicherlich sind die Grenzen zwischen Fahrrad und Mofa mit unseren Leichtmofas sehr verwaschen und kaum erkennbar, aber wir bilden nun einmal die Grauzone zwischen den nichtmotorisierten Fahrradfahrern und den Kraftfahrzeug führenden Verkehrteilnehmern.
Wenn der motorisierte Saxonettenfahrer auch rechtlich einwandfrei eine langsam fahrende Radfahrergruppe zwischen Getreidefeldern und Rübenäckern überholt, wird er sich dennoch den einen oder anderen Spruch der Beteiligten anhören müssen.
Wenn wir uns verantwortungsbewusst verhalten und uns im Zweifelsfall für Sicherheit und Rücksichtnahme entscheiden, sind wir wohl auf dem richtigen Weg.
Die meisten Radler kennen kaum den Unterschied zwischen Radweg, kombiniertem Rad- und Gehweg oder Gehweg mit Erlaubnis für Radfahrer.
Nicht zuletzt weil die meisten von uns auch Auto- und Motorradfahrer sind, machen wir uns Gedanken über Radwege innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, über Zusatzbeleuchtung, Standlicht, Rückspiegel, Akkubetrieb, Federung, Reifendimensionierung, Luftdruck, Gangschaltung, Bremsanlagen, etc. und tauschen unsere Erfahrungen im Forum aus, damit wir sicherer unterwegs sind. Vielleicht profitiert bisweilen auch der(die) eine oder andere interessierte noch-nicht-Saxonettenfahrer(in) davon und lässt sich inspirieren.