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Allgemeines Quasselforum

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Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von mofarocker mofarocker - 02.01.11 18:28 Uhr Klicks:51
Hallo,

Hab einen Testbericht der Saxonette im Netz gefunden:wink:
http://www.megazin.de/megazinhefte/megazin_0603.pdf
wenn schon bekannt? dann halt doppelt

Kenn noch jemand Testberichte?
am besten als Pdf.

lg

möchte da gleich noch ne frage anhängen,
kann man die saxo auch bei führerscheinenzug fahren
wenn man vor dem 1.4.65 geboren ist?
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Alexander Alexander - 02.01.11 20:27 Uhr Klicks:44
@mofarocker, (Vornahme wäre besser)
wenn Du das richtig durchgelesen hast ist die Frage:
kann man die saxo auch bei führerscheinenzug fahren
wenn man vor dem 1.4.65 geboren ist?

eigentlich doch da schon erklärt (Seite 21)
ob das auch so ist weiß ich auch nicht so genau. (bei den grünen nachfragen)

Alex
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Henry Henry - 02.01.11 20:52 Uhr Klicks:41
Hallo und frohes neues Jahr!
Schau mal hier:

http://www.weltzeituhr.com/reise/fahrverbot_und_fue.shtml

Zitat:In der Zeit ohne Führerschein ist es für den Betroffenen verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen.

Gruß Henry :wink:
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von ohnedrehzahl ohnedrehzahl - 02.01.11 21:39 Uhr Klicks:37
Hallo, einen Testbericht stell ich mir aber anders vor.War nur eine Werbung find ich.:down:
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 02.01.11 21:42 Uhr Klicks:38
Ja Friedhelm,
so habe ich das auch gesehen.

Bernhard
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von mofarocker mofarocker - 02.01.11 22:17 Uhr Klicks:39
zu der problematik mit dem führerscheinentzug gibt
es wohl unterschiedliche meinungen.
hier hab ich noch eine pdf der polizei
zur leichtmofaverordnung:
http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/Polizei%201990-2%20Leichtmofa.pdf
@ohnedrehzahl
hab leider keinen objektiveren bericht gefunden,
wenn du einen hast den schau ich mir gerne an:up:
@alexander
mein vorname ist roland
aber was hat das mit der problematik zu tun?

lg
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Alexander Alexander - 02.01.11 22:20 Uhr Klicks:37
Roland,
weil das eigentlich mit dem Vornahmen sich anzusprechen
nicht nur hier so üblich ist und man das Gefühl bekommt nicht eine Fremden "irgendjemand" zu diskutieren.
Deine Problematik bleibt sicher die gleiche.
Alex
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von mofarocker mofarocker - 02.01.11 22:52 Uhr Klicks:35
also,

zusammenfassend hab ich im netz gefunden,
das man bei fahrverbot nicht fahren darf.
aber bei entzug der fahrerlaubnis wenn man
vor dem 1.4.65 geboren wurde.
lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

lg roland
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Erwin M. Erwin M. - 03.01.11 04:58 Uhr Klicks:35
Roland
Vornamen sind besser als wenn man dich mit Mofarocker ansprechen würde oder?:wink:

Dein Link mit dem PDF der Polizei habe ich mir heruntergeholt und ausgedruckt.

Wenn ich mal in eine Kontrolle komme kann das nützlich sein!:up:
Vor allen der Satz "Bei erreichen der Endgeschwindigkeit wird abrupt ausgekuppelt und der Fahrer wird wieder zum Radfahrer" hat es mir schwer angetan.:eek: :wink: :up:

Das ist doch ein Argument auf dem Radweg zu fahren oder?

Erwin
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 03.01.11 08:03 Uhr Klicks:35
Hallo Roland und Erwin
der Kommentar zur Leichtmofa- Verordnung, des Herrn Hupperts, ist veraltet, so wie aus der Kopfzeile zu ersehen ist, ist er von 1990. Zumindest stimmt sein Kommentar zur Benutzung der Radwege nicht mehr.
Siehe:
http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/010_Pressearchiv/2008/022008/011_08/index.php

Wenn es heißt:
„In der Zeit ohne Führerschein ist es für den Betroffenen verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen“ da liegt die Betonung auf „jeglicher“!
Da hilft dann auch nicht die Gnade der frühen Geburt, die erlaubt, auch ohne Führerschein unser Möffel fahren zu dürfen. Die Betonung, beim Führerscheinentzug, liegt auf Kraftfahrzeuge „jeglicher Art“, wozu eben auch die Saxonette gehört.
So die Aussage meines Schwagers POK.

Gruß
Werner
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von mofarocker mofarocker - 03.01.11 09:14 Uhr Klicks:33
hi,

die stvo wurde ja 2009 geändert.
danach ist wohl verboten in der stadt die radwege zu
benutzen auch im fahrradbetrieb,außer der radweg ist
für mofas frei.

wie gesagt es ist ein unterschied zwischen fahrverbot
unf führerscheinentzug.
bei fahrverbot besitz ich noch einen lappen,
darf in aber nicht benutzen.
bei entzug ist er weg,ist also so als hätte ich nie einen
gehabt.
und wenn ich vor dem 1.4.65 geboren bin kann ich fahren ohne führerschein,so leg ich das aus.
such das aber nochmal im net.

lg roland
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Bias Bias - 03.01.11 09:37 Uhr Klicks:33
Hallo,
habe was gefunden:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/MOFA.php

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=5

....Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor.........

Gruß Andreas
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 03.01.11 09:41 Uhr Klicks:36
ja wenn du dir das so selber auslegst Roland, dann kann man nicht machen, nur die Rechtslage ist da eine andere.
Werner
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von mofarocker mofarocker - 03.01.11 10:47 Uhr Klicks:34
hallo werner,

das hab ich noch zum thema gefunden:
Zusammenfassend zur Schiebe- oder Anfahrhilfe:

2.2.1. Fahrer, die ab dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung.

2.2.2. Wird z.B. im Rahmen der Ahndung einer Trunkenheitsfahrt ein Fahrverbot verhängt, bezieht sich das Fahrverbot auf sämtliche Kraftfahrzeuge, also auch auch Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa). Es ist noch nicht gerichtlich entschieden, aber anzunehmen, dass Pedelecs mit Anfahrhilfe auch unter das Fahrverbot fallen, da sie keine Pedelecs nach der EU-Norm sind.

2.2.4. Beim Entzug der Fahrerlaubnis werden sämtliche Fahrerlaubnisklassen entzogen. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.

Es sind demnach folgende Konstellationen denkbar:

2.2.4.1. Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine Mofas und wohl keine Pedelecs mit Anfahrhilfe im öffentlichen Straßenraum führen. Andernfalls macht er sich des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ (vgl. § 21 StVG) strafbar.

2.2.4.2. Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa oder ein Pedelec mit Anfahrhilfe trotz Entzugs der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Mofa-Prüfbescheinigung.

2.2.4.3. Wurde der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren, kann er ein Mofa oder ein Pedelec mit Anfahrhilfe trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann.

2.2.4.4. Auch Mofafahren und damit wohl auch Pedelecfahren mit Schiebe-/Anfahrhilfe, kann gerichtlich untersagt werden, selbst wenn man nicht einmal eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, weil man vor dem 1. April 1965 geboren ist. Dies muss jedoch ausdrücklich erfolgen. Dies geschieht auf Grund eines Gerichtsbeschlusses, weil der Betroffene z. B. auch mit Mofas oder Fahrrädern immer betrunken fährt. Dann kann ihm auch das Führen von Mofas, Fahrrädern oder anderen Fortbewegungsmitteln untersagt werden

lg roland
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 03.01.11 11:32 Uhr Klicks:33
Na Roland,
da hast du ja alle Antworten auf deine Fragen gefunden.
Geh mal davon aus, besonders was den Straßenverkehr angeht, es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Mit dieser Einstellung ist man dann auf der sicheren Seite.
Gruß
Werner
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Re: Testbericht Saxonette im Netz - Thumbnail von winfried winfried - 03.01.11 12:00 Uhr Klicks:43
Hi Tubal,

Deine Antwort erinnert mich an Kurt Tucholsky: Deutsch für Amerikaner:

Deutsch für Amerikaner
Ein Sprachführer

Ankunft:

Eingang verboten.
Ausgang verboten.
Durchgang verboten.

usw...

Gruß Winfried
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