also,
zusammenfassend hab ich im netz gefunden,
das man bei fahrverbot nicht fahren darf.
aber bei entzug der fahrerlaubnis wenn man
vor dem 1.4.65 geboren wurde.
lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
lg roland
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenzusammenfassend hab ich im netz gefunden,
das man bei fahrverbot nicht fahren darf.
aber bei entzug der fahrerlaubnis wenn man
vor dem 1.4.65 geboren wurde.
lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
lg roland