hi,
die stvo wurde ja 2009 geändert.
danach ist wohl verboten in der stadt die radwege zu
benutzen auch im fahrradbetrieb,außer der radweg ist
für mofas frei.
wie gesagt es ist ein unterschied zwischen fahrverbot
unf führerscheinentzug.
bei fahrverbot besitz ich noch einen lappen,
darf in aber nicht benutzen.
bei entzug ist er weg,ist also so als hätte ich nie einen
gehabt.
und wenn ich vor dem 1.4.65 geboren bin kann ich fahren ohne führerschein,so leg ich das aus.
such das aber nochmal im net.
lg roland
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendie stvo wurde ja 2009 geändert.
danach ist wohl verboten in der stadt die radwege zu
benutzen auch im fahrradbetrieb,außer der radweg ist
für mofas frei.
wie gesagt es ist ein unterschied zwischen fahrverbot
unf führerscheinentzug.
bei fahrverbot besitz ich noch einen lappen,
darf in aber nicht benutzen.
bei entzug ist er weg,ist also so als hätte ich nie einen
gehabt.
und wenn ich vor dem 1.4.65 geboren bin kann ich fahren ohne führerschein,so leg ich das aus.
such das aber nochmal im net.
lg roland