Hallo Roland und Erwin
der Kommentar zur Leichtmofa- Verordnung, des Herrn Hupperts, ist veraltet, so wie aus der Kopfzeile zu ersehen ist, ist er von 1990. Zumindest stimmt sein Kommentar zur Benutzung der Radwege nicht mehr.
Siehe:
http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/010_Pressearchiv/2008/022008/011_08/index.php
Wenn es heißt:
„In der Zeit ohne Führerschein ist es für den Betroffenen verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen“ da liegt die Betonung auf „jeglicher“!
Da hilft dann auch nicht die Gnade der frühen Geburt, die erlaubt, auch ohne Führerschein unser Möffel fahren zu dürfen. Die Betonung, beim Führerscheinentzug, liegt auf Kraftfahrzeuge „jeglicher Art“, wozu eben auch die Saxonette gehört.
So die Aussage meines Schwagers POK.
Gruß
Werner
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Siehe:
http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/010_Pressearchiv/2008/022008/011_08/index.php
Wenn es heißt:
„In der Zeit ohne Führerschein ist es für den Betroffenen verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen“ da liegt die Betonung auf „jeglicher“!
Da hilft dann auch nicht die Gnade der frühen Geburt, die erlaubt, auch ohne Führerschein unser Möffel fahren zu dürfen. Die Betonung, beim Führerscheinentzug, liegt auf Kraftfahrzeuge „jeglicher Art“, wozu eben auch die Saxonette gehört.
So die Aussage meines Schwagers POK.
Gruß
Werner