Wer es sich finanziell leisten kann darf alles verändern,denn schließlich darf er es ja auch bezahlen wobei auch Rente pfändbar ist!
Bei einem Crash kann die Polizei das Möfchen der KTU zustellen die dann alle Gegebenheiten am Fahrzeug eingehend untersucht und dazu ein Gutachten erstellt welches im gegebenen Fall zur Klageschrift genommen wird.
Genau wie alle anderen Kraftfahrzeuge,so untzerliegen auch unsere Möfchen der STVO zusammen mit ihren Kommentaren!
Aber zum Schluß noch eine juristische Frage an Euch:
Das Einem jeden Recht gescheh',
so steht es im BGB.
So hat der Schuldige in Schadensfällen
den alten Zustand wieder herzustellen;
Denn dieser würde noch besteh'n,
wenn das Gescheh'ne nicht gescheh'n.
Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt gestern durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so unglücklich gegen eine Frau,
die in Umständen sich befindet,
die Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der jähe Anprall und der Schreck
nahm der Frau die Hoffnung weg.
Hat, so stellt sich jetzt die Frage,
der Radfahrer im Falle der Klage
als Schuldiger in Schadensfällen
den alten Zustand wieder herzustellen?
Oder regelt das in diesem Fall die Versicherung?
Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenBei einem Crash kann die Polizei das Möfchen der KTU zustellen die dann alle Gegebenheiten am Fahrzeug eingehend untersucht und dazu ein Gutachten erstellt welches im gegebenen Fall zur Klageschrift genommen wird.
Genau wie alle anderen Kraftfahrzeuge,so untzerliegen auch unsere Möfchen der STVO zusammen mit ihren Kommentaren!
Aber zum Schluß noch eine juristische Frage an Euch:
Das Einem jeden Recht gescheh',
so steht es im BGB.
So hat der Schuldige in Schadensfällen
den alten Zustand wieder herzustellen;
Denn dieser würde noch besteh'n,
wenn das Gescheh'ne nicht gescheh'n.
Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt gestern durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so unglücklich gegen eine Frau,
die in Umständen sich befindet,
die Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der jähe Anprall und der Schreck
nahm der Frau die Hoffnung weg.
Hat, so stellt sich jetzt die Frage,
der Radfahrer im Falle der Klage
als Schuldiger in Schadensfällen
den alten Zustand wieder herzustellen?
Oder regelt das in diesem Fall die Versicherung?
Bernhard