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Allgemeines Quasselforum

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§ 823BGB-ABE - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 23.07.10 20:38 Uhr Klicks:39
Wer es sich finanziell leisten kann darf alles verändern,denn schließlich darf er es ja auch bezahlen wobei auch Rente pfändbar ist!

Bei einem Crash kann die Polizei das Möfchen der KTU zustellen die dann alle Gegebenheiten am Fahrzeug eingehend untersucht und dazu ein Gutachten erstellt welches im gegebenen Fall zur Klageschrift genommen wird.

Genau wie alle anderen Kraftfahrzeuge,so untzerliegen auch unsere Möfchen der STVO zusammen mit ihren Kommentaren!

Aber zum Schluß noch eine juristische Frage an Euch:

Das Einem jeden Recht gescheh',
so steht es im BGB.
So hat der Schuldige in Schadensfällen
den alten Zustand wieder herzustellen;
Denn dieser würde noch besteh'n,
wenn das Gescheh'ne nicht gescheh'n.

Ein Radfahrer, der es eilig hat,
fährt gestern durch die Stadt.
Er achtet nicht des Weg's genau
und fährt so unglücklich gegen eine Frau,
die in Umständen sich befindet,
die Hoffnung auf ein Kind begründet.
Der jähe Anprall und der Schreck
nahm der Frau die Hoffnung weg.

Hat, so stellt sich jetzt die Frage,
der Radfahrer im Falle der Klage
als Schuldiger in Schadensfällen
den alten Zustand wieder herzustellen?

Oder regelt das in diesem Fall die Versicherung?


Bernhard
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Re: § 823BGB-ABE - Thumbnail von DerMicha DerMicha - 24.07.10 11:03 Uhr Klicks:30
Ich kann mir zwar denken, worauf du hinaus willst, aber die Sache wird immer von der Haftpflichtversicherung geregelt (mit Geld).
Wenn der Versicherungsnehmer eine Mitschuld hat, z.B. Alkohol oder Vorsatz, kann die Versicherung ihn hinterher in Regress nehmen.

Bei einem Unfall mit einem Radfahrer ohne Haftpflicht, sieht es meistens schlecht aus.
Ich hatte vor zig Jahren einen Motorradunfall mit einer Radfahrerin.
Da die gute Dame Sozialhilfeempfängerin mit Armenrecht war, hat sie mich angezeigt, obwohl sie die Schuldige war.
Ich hab zwar Straf- und Zivilprozess gewonnen, auf mein Geld warte ich aber immer noch, bzw. hab schon vor Jahren aufgegeben.
Der ganze Spaß, hat mich etliche tausend Märker gekostet.
Glücklicherweise hatte ich selbst mich nur leicht verletzt.
Im Übrigen gibt es eine Pfändungsfreigrenze, unter die wohl auch die meisten Rentner fallen.

Das ist nur meine Erfahrung.
Ich bin kein Anwalt.
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