Ich kann mir zwar denken, worauf du hinaus willst, aber die Sache wird immer von der Haftpflichtversicherung geregelt (mit Geld).
Wenn der Versicherungsnehmer eine Mitschuld hat, z.B. Alkohol oder Vorsatz, kann die Versicherung ihn hinterher in Regress nehmen.
Bei einem Unfall mit einem Radfahrer ohne Haftpflicht, sieht es meistens schlecht aus.
Ich hatte vor zig Jahren einen Motorradunfall mit einer Radfahrerin.
Da die gute Dame Sozialhilfeempfängerin mit Armenrecht war, hat sie mich angezeigt, obwohl sie die Schuldige war.
Ich hab zwar Straf- und Zivilprozess gewonnen, auf mein Geld warte ich aber immer noch, bzw. hab schon vor Jahren aufgegeben.
Der ganze Spaß, hat mich etliche tausend Märker gekostet.
Glücklicherweise hatte ich selbst mich nur leicht verletzt.
Im Übrigen gibt es eine Pfändungsfreigrenze, unter die wohl auch die meisten Rentner fallen.
Das ist nur meine Erfahrung.
Ich bin kein Anwalt.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenWenn der Versicherungsnehmer eine Mitschuld hat, z.B. Alkohol oder Vorsatz, kann die Versicherung ihn hinterher in Regress nehmen.
Bei einem Unfall mit einem Radfahrer ohne Haftpflicht, sieht es meistens schlecht aus.
Ich hatte vor zig Jahren einen Motorradunfall mit einer Radfahrerin.
Da die gute Dame Sozialhilfeempfängerin mit Armenrecht war, hat sie mich angezeigt, obwohl sie die Schuldige war.
Ich hab zwar Straf- und Zivilprozess gewonnen, auf mein Geld warte ich aber immer noch, bzw. hab schon vor Jahren aufgegeben.
Der ganze Spaß, hat mich etliche tausend Märker gekostet.
Glücklicherweise hatte ich selbst mich nur leicht verletzt.
Im Übrigen gibt es eine Pfändungsfreigrenze, unter die wohl auch die meisten Rentner fallen.
Das ist nur meine Erfahrung.
Ich bin kein Anwalt.