Ja Timo,
fragen und sich die betreffenden Aussagen dann in Bedingungen zeigen lassen wo das steht,denn auf die bloße Erklärung des Versicherungsvertreters gibt der Richter nichts.
Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenfragen und sich die betreffenden Aussagen dann in Bedingungen zeigen lassen wo das steht,denn auf die bloße Erklärung des Versicherungsvertreters gibt der Richter nichts.
Bernhard