Hallo Andreas, hallo Burghard,
ja richtig, ohne TÜV kann man ein Fahrzeug überführen, auch Um- und Ausbauten damit testen. Aber zur Verkehrstüchtigkeit, wie ja gefordert wird, gehört auch der Nachweis der Zulassung für den deutschen Straßenverkehr und das bescheinigt das Kraftfahrtbundesamt, für Autos im KFZ-Brief und für unsere Möfchen in der ABE.
Aber es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht, ein Möfchen würde ich auch ohne ABE überführen. Viel mehr als eine Verwarnung kann da auch nicht bei rausbekommen.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Liebe Grüße
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenIst es nicht so das zu einem roten Kennzeichen auch eine Art Fahrtenbuch gehöhrt, und in dem Buch die Fahrten selber eintragen werden?.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierender versicherungsschein ist so groß wie eine geldkarte,mehr nicht.
burghardt
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHallo,
hier ein Auszug betreffs der Verwendung roter Kennzeichen:
"Rote Versicherungskennzeichen (Klein) für Mofas, Mopeds u.ä.(Probe-/Überführungsfahrten) gibt es auch, in der Praxis werden sie aber kaum verwendet."
"Diese Kennzeichen beginnen immer mit dem Buchstaben „Z“ um einen Missbrauch mit anderen Versicherungskennzeichen zu vermeiden, da in den Begleitpapieren kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist."
Lieben Gruß!
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrieren