Hallo Andreas,
ich glaube nicht!
Die Frage von Burghard war:
„dürfen fahrzeuge (saxoumbauten ) OHNE ABE,mit dem roten gefahren werden.“
Bei Probe-und Überführungsfahrten setzt die Verordnung zum benutzen eines roten Kennzeichens eine Verkehrstüchtigkeit voraus und dazu gehören nicht nur funktionierende Bremsen, sondern auch gültige Papiere. Beim Auto der Fahrzeugbrief, bei der Saxonette die ABE
Gruß
Werner
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Die Frage von Burghard war:
„dürfen fahrzeuge (saxoumbauten ) OHNE ABE,mit dem roten gefahren werden.“
Bei Probe-und Überführungsfahrten setzt die Verordnung zum benutzen eines roten Kennzeichens eine Verkehrstüchtigkeit voraus und dazu gehören nicht nur funktionierende Bremsen, sondern auch gültige Papiere. Beim Auto der Fahrzeugbrief, bei der Saxonette die ABE
Gruß
Werner