Nee, zu den Ostmotoren wie MAW oder Steppke gab es keine ABE die Waren Führerschein frei und wurden ans normale Fahrrad angebaut. Es gab auch keine ABE nur auf den Motor. Man kann den in ein Fahrrad einbauen und benötigt dann eine Neuabnahme bei TÜV oder DEKRA.
Bestandsschutz haben diese Motoren nicht, wie DDR Mopeds die 60 fahren dürfen. Die Hilfsmotoren wurden schlicht und einfach im Einigungsvertrag "vergessen" zu erwähnen.
Die MAW Motoren waren glaube ich bis 1957 Führerschein frei und danach Führerscheinpflichtig da dies keine Mofamotoren sind. (sind schneller als 40Km/h)
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenBestandsschutz haben diese Motoren nicht, wie DDR Mopeds die 60 fahren dürfen. Die Hilfsmotoren wurden schlicht und einfach im Einigungsvertrag "vergessen" zu erwähnen.
Die MAW Motoren waren glaube ich bis 1957 Führerschein frei und danach Führerscheinpflichtig da dies keine Mofamotoren sind. (sind schneller als 40Km/h)