Moin ,meine Meinung:
Bei der Leichtmofaausnahmeverordnung (StVRAusnV) vom 26 März 1993 handelt es sich um eine nationale Sonderregelung,die in anderen Ländern(Ausnahme Holland ?) nicht anzutreffen ist und keiner EU -Norm entspricht .
Wenn Du dauerhaft in Portugal leben willst, werden dort für dich die Gesetze für einheimische Mofafahrer gelten.
Stichwort:einspuriges KFZ bis 50 ccm Hubraum.
Also lass die Saxonette hier und mach mir einen guten Preis.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenBei der Leichtmofaausnahmeverordnung (StVRAusnV) vom 26 März 1993 handelt es sich um eine nationale Sonderregelung,die in anderen Ländern(Ausnahme Holland ?) nicht anzutreffen ist und keiner EU -Norm entspricht .
Wenn Du dauerhaft in Portugal leben willst, werden dort für dich die Gesetze für einheimische Mofafahrer gelten.
Stichwort:einspuriges KFZ bis 50 ccm Hubraum.
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